Als Antwort auf Anonymous.
Das ist an sich schon möglich, jedoch nicht wirklich relevant:
Geschützt durch die DSGVO sind sämtliche Datenverarbeitungen, nicht nur die Speicherung (siehe Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
Ferner können amerikanische Behörden und Geheimdienste jederzeit eine Ausleitung der Fastly-Daten anordnen, womit effektiv eine Speicherung stattfindet.